Psychosoziale Prozessbegleitung

Sie haben sexuelle Gewalt erlebt und überlegen, eine Anzeige zu erstatten, haben bereits Kontakt zur Polizei aufgenommen oder die Verhandlung steht bevor?

Verletzte Zeuginnen und Zeugen einer Straftat haben die Möglichkeit, Psychosoziale Prozessbegleitung in Anspruch zu nehmen.

Ziel der Psychosozialen Prozessbegleitung ist die qualifizierte Betreuung, Information, Begleitung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen während des gesamten Ermittlungs- und Strafverfahrens.
Die Belastungen des Strafverfahrens sollen für die Betroffenen so gering wie möglich gehalten werden.

Die Psychosoziale Prozessbegleitung

  • kann vor, während oder nach der Gerichtsverhandlung in Anspruch genommen werden
  • informiert über den Ablauf und die Aufgaben der beteiligten Personen im Strafverfahren
  • begleitet auf Wunsch zu den Vernehmungen und zur Hauptverhandlung
  • bietet Betreuung während der Wartezeiten
  • kann bei Bedarf an weiterführende Hilfs- und Beratungsangebote, z. B. Beratungsangebot der WEIche oder Therapie, vermitteln
  • ist kostenfrei
  • bietet keine rechtliche Beratung und juristische Vertretung
  • führt  keine Gespräche über den Tathergang und den Inhalt der Aussage

Ihre Ansprechpartnerin der WEIche für Verletzte von Sexualstraftaten:
Anna Karg
Dipl. Sozialpädagogin (FH)
Traumapädagogin und Traumazentrierte Fachberaterin (DeGPT)
Psychosoziale Prozessbegleiterin (RWH)