Beratung nach § 8a SGB VIII

insoweit erfahrene Fachkraft

Fachkräfte der Jugendhilfe nach SGB VIII sind dazu verpflichtet beim Verdacht einer Kindeswohlgefährdung, zur Gefährdungseinschätzung, eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuzuziehen.

Ebenso haben zur Sicherung des Kindeswohles Personen, die mit Kindern und Jugendlichen beruflich in Kontakt stehen, einen Beratungsanspruch durch eine insoweit erfahrene Fachkraft (§§ 8b SGB VIII/4KKG BKiSchG).

Wir unterstützen Sie bei der Gefährdungs- und Ressourcenabschätzung.

Die Ergebnisse der Beratung werden anonymisiert dokumentiert, die Fallverantwortung bleibt bei Ihnen.